Lieferanten müssen oft monatelang warten, bis Ihre Kunden bezahlen. Bis zum Eingang der Zahlung finanziert der Lieferant seine Kunden, er selbst kann eigene Zahlungsverpflichtungen oft nur über teure Kredite erfüllen. Die Lösung dieses Problems verspricht Factoring.
Beim Factoring kauft ein Finanzierungsinstitut (Factor) offene Forderungen auf, die ein Hersteller oder Händler für Waren oder Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden hat.
Grundlage des Geschäfts ist der Factoringvertrag zwischen dem Factor und seinem Klienten. Vor Vertragsabschluss benennt der Klient die Abnehmer, die er regelmäßig beliefert. Für jeden Abnehmer wird ein Rahmen vereinbart, bis zu dem Forderungen gekauft werden. Vom Factor wird die Kreditwürdigkeit geprüft und der Klient informiert seine Kunden. Gegen Vorlage der Rechnung wird dem Klient etwa 90 % des Betrages vom Factor sofort ausbezahlt, die restlichen 10% erhält er nach Eingang des fälligen Rechnungsbetrages beim Factor.
Diese Kosten des Factoring setzen sich aus Zinsen, der Bevorschussung und sonstigen Gebühren zusammen. Die Umsatzgebühr deckt die Übernahme des Delkredererisikos und die Inkassokosten, die Zinsen werden für den Zeitraum der Bevorschussung (vom Ankauf der Rechnung bis zur Zahlung durch den Debitor) berechnet, die sonstigen Gebühren umfassen Bankgebühren, Kauflimitprüfungsgebühren usw..
Somit behält der Klient seine Liquidität aus dem sofortigem Geldzufluss und hat nebenbei noch eine enorme Kosteneinsparung durch Ausgliederung der Debitorenbuchhaltung einschließlich des Mahnwesens und Rechtsverfolgung. Zusätzliche Dienstleistungen wie Fakturierung oder das anfertigen von Statistiken ist hier auch eine zusätzliche Arbeitserleichterung. Es gibt verschiedene Formen des Factorings. Das offene Factoring ermöglicht es, den Debitor über die Abtretung der Forderung zu informieren. Zahlungen auf die Forderungen mit schuldbefreiender Wirkung sind dann nur noch an das Faktoring-Unternehmen möglich. Sie können somit offiziell Ihre Forderungen verkaufen.
Unsichtbar hingegen bleibt für den Debitor das stille Factoring. Hier wird er nicht über die Abtretung der Forderung informiert.
Auch beim halb-offenen Factoring wird der Debitor nicht über die Forderungsabtretung informiert. Aber man nennt ihm ein Zahlkonto oder eine Bankverbindung, an die er zu zahlen hat. Dieses gehört dem Factor. So wird sichergestellt, dass der Zahlungseingang möglichst direkt den Forderungsinhaber erreicht.
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Factoring ist jedoch kein Inkasso.
Unter Inkasso versteht man den professionellen Einzug von überfälligen Forderungen. Diese Forderugnen dürfen nur von gerichtlich zugelassenen Inkasso-Unternehmen begetrieben werden. Für einzelne überfälligen Forderungen lohnt sich Factoring jedoch nicht.